FreezeFramesFinder

Lizenzvereinbarung für FreezeFramesFinder

Stand: Oktober 2026

Lizenzgeber: Thomas Kipp Alcantara, St.-Lucia-Straße 9, 51491 Overath, support@freezeframesfinder.de, freezeframesfinder.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software „FreezeFramesFinder“ einschließlich ihrer Updates (im Folgenden „Software“).

(2) Die Software wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen lizenziert. Mit dem Erwerb bestätigt der Kunde, die Software für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu erwerben.

(3) Wird die Software über einen Vertriebspartner erworben, der als Verkäufer auftritt, regelt der Vertrag mit diesem Kauf und Zahlung; die Nutzung der Software richtet sich nach dieser Vereinbarung.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die Software in der erworbenen Hauptversion (zum Beispiel 1.x) einschließlich aller dafür erscheinenden Updates im Umfang der erworbenen Lizenz zu nutzen:
a) Einzelplatz: eine Person auf bis zu zwei Rechnern;
b) Team: bis zu fünf Personen auf bis zu zehn Rechnern;
c) Firmenlizenz: beliebig viele Personen und Rechner des Kunden an einem Standort (einer Anschrift).
Neue Hauptversionen (zum Beispiel 2.0) sind nicht enthalten; der Lizenzgeber kann sie als vergünstigtes Upgrade anbieten.

(2) Ohne Lizenz darf die Software ab dem ersten Start 14 Tage lang mit vollem Funktionsumfang kostenlos getestet werden. Danach zeigt sie ohne Lizenz nur noch, ob und wie viele Freeze Frames eine Datei enthält. Für die kostenlose Nutzung haftet der Lizenzgeber abweichend von § 6 nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist.

(3) Lizenzschlüssel dürfen nur im Umfang der erworbenen Lizenz eingesetzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Schlüssel aus dem Online-Shop werden je Rechner einmal online aktiviert; ein Rechner kann im Programm oder im Kundenkonto des Shops wieder freigegeben werden, um die Lizenz auf einen anderen Rechner zu übertragen.

(4) Der Kunde darf die für eine sichere Nutzung nötigen Sicherungskopien anfertigen.

(5) Der Kunde darf die Software nicht vermieten oder verleihen und sie Dritten nicht als Dienstleistung über Netzwerke zur Nutzung bereitstellen. Urheberrechtsvermerke und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

(6) Der Kunde darf eine Lizenz nur vollständig an einen Dritten weitergeben, und nur wenn er die eigene Nutzung endgültig aufgibt, alle eigenen Kopien löscht und der Dritte diese Vereinbarung anerkennt.

(7) Bearbeitung, Dekompilierung und Zurückentwicklung der Software sind nur erlaubt, soweit das Gesetz es zwingend gestattet (§§ 69d, 69e UrhG) oder § 3 es vorsieht.

§ 3 Open-Source-Bestandteile

(1) Die Software enthält Open-Source-Bestandteile Dritter, unter anderem Python, Tcl/Tk, NumPy, PyAV, FFmpeg, zlib und tkinterdnd2. Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen; sie stehen in der Software unter „Hilfe → Lizenzvereinbarung und Lizenzen“. Diese Vereinbarung schränkt die Rechte aus diesen Lizenzen nicht ein.

(2) Die mitgelieferten FFmpeg-Bibliotheken stehen unter der GNU Lesser General Public License, Version 2.1 oder später. Der Kunde darf die Software für den eigenen Gebrauch verändern, die FFmpeg-Bibliotheken gegen eigene, veränderte Fassungen austauschen und die Software zur Fehlersuche bei solchen Änderungen untersuchen und zurückentwickeln.

(3) Den vollständigen Quellcode der mitgelieferten FFmpeg-Bibliotheken samt Bauanleitung stellt der Lizenzgeber zusammen mit der Software zum Download bereit. Auf Anfrage an support@freezeframesfinder.de sendet er ihn für mindestens drei Jahre nach Auslieferung der jeweiligen Version zu, gegen Erstattung höchstens der Kosten der Zusendung.

§ 4 Leistungsbeschreibung

(1) Die Software ist ein Prüfhilfsmittel. Sie untersucht Videodateien auf wiederholte Bilder und gibt Hinweise auf die vermutliche Ursache und deren Behebung. Sie kann einzelne Stellen übersehen oder unzutreffend melden, etwa bei sehr ruhigen Einstellungen, sehr niedriger Bitrate oder ungewöhnlichen Formaten. Sie ersetzt nicht die fachliche Sichtkontrolle vor einer Abgabe oder Ausstrahlung.

(2) Die Hinweise zur Behebung in Premiere Pro und After Effects sind Empfehlungen; Menübezeichnungen können je nach Programmversion abweichen. Premiere Pro und After Effects sind Marken der Adobe Inc. Die Software steht in keiner Verbindung zu Adobe.

(3) Die Software arbeitet ausschließlich auf dem Rechner des Kunden. Sie überträgt keine Videos oder Prüfergebnisse an den Lizenzgeber oder an Dritte und verändert die untersuchten Dateien nicht. Nur um einen Lizenzschlüssel aus dem Online-Shop zu aktivieren und gelegentlich zu bestätigen, sendet sie den Schlüssel, den Rechnernamen, eine anonyme Gerätekennung und die Programmversion an den Zahlungsdienstleister des Shops.

§ 5 Mängelansprüche

(1) Der Lizenzgeber leistet bei Mängeln zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Das gilt nicht für Schadensersatz nach § 6 und nicht bei Arglist.

§ 6 Haftung

(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.